Teil 7.02

A r c h i v

Wahlen

     baxy 'SC


< zurück  | 01 | 02 | Teil 8.01 >


 


Mit 16. Jahren darf man wählen!
  11.2006

Man kann ein Problem nicht mit der Denkweise lösen,

die es erschaffen hat.  ( Albert Einstein )

Oh ja, mit 16. Jahren darf man an der Kommunalwahl teil nehmen und richtig wählen, wie die Alten. Das hat mich doch mehr als erschreckt, wie ich da so vor der Wahl an meinem Infotisch stehe voll gepackt mit Wahlinformationen und vielleicht einer von zehn Jugendlichen wusste, das er überhaupt wählen darf.
Wo läuft denn hier was falsch? Ist unsere Schule so wirklichkeitsfremd, - was wird dort vermittelt? Da sehr viele Lehrer auch eine kommunalpolitische Karriere anstreben, bin ich doch über diesen momentanen  Stand der Dinge sehr verwundert.
Ändert sich ja doch nichts oder wie soll ich mir dies erklären, Fragen über Fragen. Vielleicht hat ja der eine
oder andere Schüler oder Lehrer Lust mir mal zu mailen.....!  
                           Cerstin Bayer 

    


                                                    Foto privat

 
 
Dritter politischer Frühschoppen
   09.2007

Am 02.09.2007 fand unser dritter politischer Frühschoppen in Lindhorst statt. Zum Thema hatten wir uns die Landtagswahl am 27.01.2008 gestellt. Bedauerlich war, das wir fast unter uns waren, denn nur wenige Bürger folgten unserer Einladung zur Diskussion. Zu der Diskussionsrunde konnten wir Grant Hendrik Tonne, der für den niedersächsischen Landtag kandidierte und Karsten Becker Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Schaumburg gewinnen.
Nach dem sich die Gastredner  vorgestellt hatten, entwickelte sich schnell eine interessante und zeitweise heftige Diskussion. Die Schwerpunkte waren die Themen Recht, Schul- und Innenpolitik.
Insgesamt gesehen fand man Übereinstimmungen in allen Bereichen, wenn auch die eine oder andere kritische Frage aus Zeitgründen nicht bis zum "bitteren Ende" ausdiskutiert werden konnte. Hier eine kurze Zusammenfassung:
- Das größte Interesse der Anwesenden galt der Bildungspolitik. Die von der CDU gestrichene Lehrmittelfreiheit muss dringend wieder rück-gängig gemacht werden!
Es ist eine Zumutung 200 bis 400 Euro für ein Schuljahr an Lehrmittel, je nach "Schule" für die Familien auszugeben.
- Auch gingen wir konform die Schulstruktur zu ändern, um für alle Kindern eine bessere Bildung zu gewährleisten!
- Weiterhin muss der Sozialabbau in Niedersachsen dringend gestoppt werden! Um auch den dafür notwendigen Ausgleich der Finanzsituation zu schaffen, muss dringend eine Stärkung der Wirtschaft vorgenommen werden!
- Da Niedersachsen mit einem Pro-Kopf-Index von nur 97,8 (BRD = 100), auf Platz 8 landet,        Lindhorst dagegen nur mit 92,1 PKI, das entspricht dem unteren Durchschnitt. -
Ist dies schon ein Beweis dafür, das Herr Wulff die Region Schaumburg vernachlässigt. Hinzu kommt noch sein nicht nach vollziehbares "Möbelrücken", so zB. die Polizei-Inspektion in den Kreis Nienburg zu verlegen, wobei Schaumburg keinen Ausgleich erfahren hat!
- Auch ein Thema war der Mindestlohn, der bei den Reinigungskräften in Niedersachsen durchgesetzt ist. Wenn auch mit gewissen Ausnahmen! Weshalb sollte es in anderen Gewerben nicht möglich sein?
Jedoch will man in der "Bundes - SPD" den Mindestlohn von den einzelnen Branchen abhängig machen. (Nach Tarifen)
Dies ist mE. nicht  optimal und zu kompliziert, zumal doch nur die Niedriglohn-Branchen betroffen sind!
Doch ich empfinde das schon als kleinen Fortschritt!
                                                                        
baxy 

 

(vl) Karsten Becker, Grant Hendrik Tonne,
Erwin Martin und Volkmer Märkert.

 

vom 21.06.2008
Grant Hendrik Tonne
"Alles andere als ein Anfänger"

 

Interessierte Zuhörer,
(r) Hans Otto Blume, Bürgermeister von Lindhorst
                                               Fotos: baxy

 
 
Information zur Landtagswahl
   01.2008

Alle Einwohner die das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Wahlsonntag mindestens drei Monate ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben, dürfen wählen. Unter der Voraussetzung, das sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind!
Diese Bürger erhalten eine Karte, die sogenannte "Wahlbenachrichtigung". Diese ist bei dem Wahlgang vorzulegen, oder man beantragt mit ihr eine Briefwahl. Sollte eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen, muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden! Die Briefwahl kann in den Büros der Gemeinden persönlich oder postalisch beantragt werden.
Einzelheiten befinden sich auf der Wahlberechtigung auf der Rückseite!
Denken sie bitte an die Wahl, denn wer nicht wählt darf sich anschließend auch nicht über die Landespolitik beschweren!      
        baxy 


nach oben

< zurück  | 01 | 02 | Teil 8.01 >

return